Skip to main contentSkip to footer

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Präambel

Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Angebote und Verträge der Bastgen & Lenz Immobilien GmbH gegenüber ihren Auftraggebern und Interessenten. Durch die Inanspruchnahme unserer Dienste oder die Anforderung von Informationen erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als verbindlich an. Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte und Objektangebote, die wir dem Auftraggeber nachweisen oder vermitteln.

 

1. Leistungsbeschreibung

a) Auftragsumfang

Bastgen & Lenz Immobilien GmbH ist vom Verkäufer bzw. Vermieter oder deren Bevollmächtigten beauftragt, das Objekt zu den im Exposé genannten Bedingungen u. a. auf ihrer Website anzubieten und einen Käufer bzw. Mieter nachzuweisen und/oder einen Hauptvertrag (Kauf-oder Mietvertrag) zu vermitteln. Durch die Erteilung eines Vermittlungsauftrages erklärt sich der Auftraggeber grundsätzlich mit den nachstehenden AGB einverstanden.

b) Zustandekommen

Ein Auftrag bedarf dabei keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass jemand die Tätigkeit von Bastgen & Lenz Immobilien GmbH in Anspruch nimmt. Dies gilt auch bei Kontaktaufnahme mit Bastgen & Lenz Immobilien GmbH oder dem Eigentümer wegen eines angebotenen Objektes.

c) Folgeschutz

Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von Bastgen & Lenz Immobilien GmbH nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen AGB.

 

2. Haftung

a) Informationsgrundlage

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die der Bastgen & Lenz Immobilien GmbH mündlich und/oder schriftlich erteilten Informationen beruhen auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben, für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit Bastgen & Lenz Immobilien GmbH keine Haftung übernimmt. Bastgen & Lenz Immobilien GmbH übernimmt keine Haftung für die Bonität der vermittelten Vertragsparteien.

b) Haftungsbeschränkung

Bei Fehlern im Rahmen der Eingabe der Objektdaten durch Bastgen & Lenz Immobilien GmbH bzw. bei sonstigen eigenen Pflichtverletzungen haftet sie nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche gegen Bastgen & Lenz Immobilien GmbH verjähren in 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch 3 Jahre nach Beendigung des Auftrages.

c) Abtretungsverbot

Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgeschlossen.

 

3. Vertraulichkeit

a) Nutzungsbeschränkung

Alle Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf der Zustimmung von Bastgen & Lenz Immobilien GmbH.

b) Schadensersatzpflicht

Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber von Bastgen & Lenz Immobilien GmbH ein Hauptvertrag (Kauf-, Mietvertrag usw.) zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, Bastgen & Lenz Immobilien GmbH das im Expose ausgewiesene Honorar zu zahlen.

 

4. Honorar

a) Berechnungsgrundlage

Das vom Käufer bzw. Mieter bei Abschluss eines Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrag usw.) zu zahlende Honorar richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Expose. Es beträgt bei Kauf den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises für das Objekt einschließlich etwaiger weiterer Nebenleistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugute kommen (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtung etc.). Bei Vermietung beträgt das Honorar die jeweils genannte Anzahl an Monatsmieten ohne Nebenkosten unter Einbeziehung eventueller Nebenleistungen des Mieters (z.B. Ablöse etc.).

b) Honorarsätze

Sofern keine Honorarhöhe vereinbart ist, gelten folgende Honorarsätze: Bei Kaufverträgen 3,57% incl. Mehrwertsteuer des Gesamtkaufpreises, bei Mietverträgen gilt das Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG.

c) Fälligkeit und Gleichwertigkeit

Die Honorarforderung entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages, auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages zustande kommt. Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt auch der Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung, der Verkauf von Anteilen oder die Übertragung von Rechten durch andere Rechtsformen. Ebenso gilt ein Vertragsabschluss über vergleichbare Objekte des Verkäufers oder durch Personen in enger Verbindung zum Auftraggeber als Hauptvertrag.

 

5. Weitergehende Rechte

a) Doppeltätigkeit

Bastgen & Lenz Immobilien GmbH ist berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein. Kaufpreiszahlungen werden von Bastgen & Lenz Immobilien GmbH nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.

b) Mitwirkung

Bastgen & Lenz Immobilien GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Der Käufer verpflichtet sich, in den Kaufvertrag die Honorarvereinbarung nach Ziffer 4 aufzunehmen.

c) Auskunftspflicht

Kommt ein Vertrag ohne Mitwirkung von Bastgen & Lenz Immobilien GmbH zustande, so ist der Vertragspartner und der Kaufpreis bzw. Mietzins auf Aufforderung zu benennen und zu belegen.

 

6. Schlussbestimmungen

a) Schriftform

Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel selbst. Für die Einhaltung der Schriftform genügt auch die Verwendung von E-Mails.

b) Anpassungsvorbehalt

Bastgen & Lenz Immobilien GmbH behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf den Web-Seiten von Bastgen & Lenz Immobilien GmbH veröffentlicht sind.

c) Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Im Verkehr mit Kaufleuten ist der Geschäftssitz von Bastgen & Lenz Immobilien GmbH Erfüllungsort und Gerichtsstand.