Skip to main contentSkip to footer

Winterdienst: Wer haftet bei einem Unfall?

Winterdienst in Trier, Wittlich und der Eifel – Haftung bei Schnee und Eis für Eigentümer, Vermieter und WEGs erklärt

Winterdienst: Wer haftet bei einem Unfall?

Sobald die Temperaturen sinken und Schnee oder Eis auftreten, stellt sich für viele Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften die gleiche Frage: Wer ist eigentlich für den Winterdienst verantwortlich und wer haftet, wenn es zu einem Unfall kommt?

Jedes Jahr entstehen durch vereiste Gehwege und nicht geräumte Flächen Personen- und Sachschäden. Kommt ein Passant zu Fall, können schnell hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen entstehen. Umso wichtiger ist es, die eigenen Pflichten zu kennen und rechtzeitig Vorsorge zu treffen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wer für den Winterdienst verantwortlich ist und wie Sie Haftungsrisiken vermeiden können.

Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht?

Grundlage für den Winterdienst ist die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Diese verpflichtet Grundstückseigentümer dazu, Gefahrenquellen zu beseitigen oder zumindest auf ein zumutbares Maß zu reduzieren.

Dazu gehört insbesondere die Pflicht, Gehwege und Zuwegungen bei Schnee und Eis zu räumen beziehungsweise zu streuen.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich unter anderem aus § 823 BGB. Danach kann derjenige schadensersatzpflichtig werden, der seine Verkehrssicherungspflichten verletzt und dadurch einen Schaden verursacht.

Wer ist grundsätzlich verantwortlich?

Grundsätzlich liegt die Verantwortung zunächst beim Eigentümer des Grundstücks.

In der Praxis kann die Durchführung des Winterdienstes jedoch auf andere Personen oder Dienstleister übertragen werden.

Mögliche Verantwortliche sind:

  • Eigentümer
  • Vermieter
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Hausmeisterdienste
  • externe Winterdienstunternehmen

Wichtig zu wissen: Die Übertragung der Durchführung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Haftungsrisiken vollständig entfallen.

Haftet der Vermieter?

Bei vermieteten Immobilien kann die Räum- und Streupflicht grundsätzlich auf die Mieter übertragen werden. Voraussetzung ist jedoch eine eindeutige Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung.

Trotzdem sollten Vermieter regelmäßig kontrollieren, ob die übertragenen Pflichten tatsächlich erfüllt werden. Erfolgt keine Kontrolle, kann auch der Vermieter im Schadensfall mitverantwortlich gemacht werden.

Besonderheiten bei Wohnungseigentümergemeinschaften

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird der Winterdienst häufig über die Hausverwaltung organisiert.

Oft beschließt die Gemeinschaft, einen professionellen Hausmeisterservice oder Winterdienstleister zu beauftragen. Dadurch wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig erfüllt werden.

Gerade bei größeren Wohnanlagen ist dies häufig die sicherste und wirtschaftlichste Lösung.

Praxisbeispiel: Ein Sturz auf dem Gehweg

Ein Passant stürzt morgens auf einem vereisten Gehweg vor einer Wohnanlage und verletzt sich dabei.

Im Rahmen einer möglichen Haftungsprüfung wird unter anderem untersucht:

  • Wurde rechtzeitig geräumt?
  • Wurde ausreichend gestreut?
  • Wurden die örtlichen Vorschriften eingehalten?
  • Existieren Nachweise über die Durchführung?

Kann nicht nachgewiesen werden, dass die Räum- und Streupflichten ordnungsgemäß erfüllt wurden, drohen Schadensersatzforderungen.

Die häufigsten Fehler beim Winterdienst

In der Praxis treten immer wieder dieselben Probleme auf:

  • Räumzeiten werden nicht eingehalten
  • Streugut ist nicht vorhanden
  • Vertretungsregelungen fehlen
  • Winterdiensteinsätze werden nicht dokumentiert
  • Verantwortlichkeiten sind unklar geregelt

Besonders die fehlende Dokumentation kann im Schadensfall problematisch werden.

Warum professionelle Winterdienste sinnvoll sind

Professionelle Hausmeister- und Winterdienstunternehmen verfügen über feste Einsatzpläne, geschultes Personal und die notwendige Ausrüstung.

Dadurch profitieren Eigentümer von:

  • mehr Rechtssicherheit
  • zuverlässiger Durchführung
  • Dokumentation der Einsätze
  • Entlastung im Alltag
  • geringerem Haftungsrisiko

Gerade für Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen und Gewerbeobjekte ist dies häufig die sicherste Lösung.

Fazit

Der Winterdienst ist weit mehr als nur eine lästige Pflicht. Wer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, riskiert im Schadensfall erhebliche finanzielle Folgen.

Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften sollten daher frühzeitig klare Regelungen treffen und die Durchführung zuverlässig organisieren.

Ein professioneller Winterdienst hilft dabei, Haftungsrisiken zu reduzieren und die Sicherheit von Bewohnern und Besuchern zu gewährleisten.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Sie suchen einen zuverlässigen Winterdienst für Ihre Immobilie?

Wir unterstützen Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften in Trier, Wittlich, der Eifel und Umgebung mit professionellen Winterdienst- und Hausmeisterleistungen.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Angebot.

Tags: Hausmeisterservice Trier, Hausmeisterservice Wittlich, Räumpflicht, Streupflicht, Verkehrssicherungspflicht, Vermieter, WEG, Winterdienst
80

Unsere aktuellen Immobilien

Es wurden keine Ergebnisse gefunden.
Navigation